LF 2 (10) Der „Lebensschutz“

Die Rede vom ‚Lebensschutz‘ ist eine ganz und gar befremdliche Rede. Obwohl vielerorts (Kirche, Ärzte) so getan wird, als sei dies ein ganz selbstverständlicher Begriff.
Philosophisch, also religionsfrei betrachtet gibt es „das“ Leben als ein Ding an sich nicht. Jedenfalls nicht in einem für uns Menschen greifbaren Sinne. Wir können uns immer nur auf das einzelne, konkrete Leben beziehen. Leben ist stets individuelles Leben.
Wenn du den Freitod wählst, stellst du ja damit in keiner Weise das Leben als solches in Frage. Du machst lediglich von deinem Freiheitsrecht Gebrauch, dein persönliches Leben selbstbestimmt zu beenden.
Wenn in der Palliativversorgung dann bei einem austherapierten Patienten von „lebenserhaltenden Maßnahmen“ die Rede ist, kommt eine gewisse Feigheit ins Spiel. Versteckt hinter einem plakativen „Lebensschutz“ wird der Frage ausgewichen, ob denn dieses eine konkrete Leben überhaupt noch einen Sinn haben kann.
Da der Arzt, die Ärztin, wenn er/sie vor dem Bett eines austherapierten Patienten steht, mit der Entscheidung darüber, ob denn dieses eine konkrete Leben überhaupt noch lebenswert ist, klar überfordert ist, bietet sich der abstrakte ‚Lebensschutz‘ als ein Ausstieg aus diesem Dilemma an. Der Beifall der Theologen mag dabei hilfreich sein.

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