LF 2 (5) „Und die Bibel hat doch Recht“

Die Kirche tut sich schwer, den Suizid mit dem Verweis auf das 5. Gebot zu verurteilen. Das Gebot,  „Du sollst nicht töten“, hatte keinen Bezug zur Selbsttötung.  „Die Überlieferer des 5. Gebotes wollten vor 2700 Jahren  das friedliche Zusammenleben der Nomadenstämme in Israel, das ‚gentile Grenzrecht‘, erhalten und regeln. Deshalb benutzten sie das hebräische Wort „razach“, was ungesetzliches, heimtückisches Morden aus  niederer Gesinnung bezeichnete, und nicht die Worte „harag“ oder „mut“, was erlaubtes Töten z. B. von Tieren, im Krieg oder aus Notwehr ausdrückte.“  (Der Theologe Prof. Dr. Reinhold Mokrosch in einer Veröffentlichung der Evangelisch lutherischen Landeskirche Hannovers vom 17. 10. 2013).

Mit einem Verweis auf das 5. Gebot Gottes, das fortlaufend herangezogen wird,  ist hier also im Grunde kein glaubensfester Blumenstrauß zu gewinnen.

Bleibt nur der Hinweis auf die Kirchenautoritäten, vor allem Augustinus und Thomas von Aquin; außerdem noch die vage Rede, die Selbsttötung widerspräche dem „Friedens- Schöpfungs- und Liebeswillen Gottes.“ (Mrokosch ebenda)

Reinhold Mrokosch will immerhin zulassen, dass eine Selbsttötung  berechtigt ist, wenn damit einer Fremdtötung zuvor gekommen wird. Eine Denkfigur, die im AT auch gegeben war und die in der Antike ganz allgemein eine große Bedeutung innehatte – die Selbsttötung zur Wahrung der eigenen Ehre. Mrokosch führt als dem entsprechenden Bejahern  aus unserer Zeit Bonhoeffer, Remarque und Jochen Klepper an. Die Grenze zum ja auch kirchlich erlaubten Märtyrertod ist da allerdings sicherlich fließend.

                                                                                               Horst

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