Zur LF 7 (2) Sterbehilfe
Reichlich verkrampft ist sie noch immer, die Debatte um Sterbehilfe, um Sterbehelfer(innen) und das ganze Drumherum. Der fragliche § 217 StGB wurde 2015 vom Bundestag verabschiedet, um den Sterbehelfern (Dignitas, Kusch, Arnold, Puppe u. a., es waren nicht viele) „das Handwerk zu legen“. Sie waren insofern gewerbsmäßig unterwegs, als sie eine geldliche Entschädigung für ihre …