LF 2 (7) Der kleinkarierte Hass des großen Immanuel Kant

Die ‚Aufklärer‘ des 18. Jahrhunderts propagierten  bekanntlich, man solle nicht länger naiv glauben, sondern den „Mut haben, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen“ (Kant). Dieser Mut fehlte allerdings dem großen Denker in der Freitodfrage vollkommen. Kant blieb hier erschreckend theologiehörig und dem Zeitgeist verhaftet.
Es war ein Zeitgeist, für den der ‚Selbstmord‘ als ein besonders schlimmes Verbrechen galt. Allein David Hume (1711 – 1776) brachte damals den Mut auf, der Verteufelung der ‚Selbstmörder‘ zu widersprechen. Die Selbsttötung sei kein Verbrechen, sondern ein Freiheitsrecht des Menschen. Wer dies nicht so sehen wolle oder könne, ist nach Hume gefangen in einem Aberglauben. (Siehe näher LF 4 (2))
Ich folge im Weiteren dem sorgfältig belegten Aufsatz von Otto-Peter Obermeier, Der Tod beißt nicht, erschienen in: der blaue Reiter, Journal für Philosophie, Ausg. 44 (2/2019). Dort finden sich auch die Angaben zu den angeführten Zitaten.
Obermeier wirft ein bezeichnendes Licht auf die Diskrepanz zwischen einem Verstandesdenken, das sich als unbedingt ‚vernünftig‘ versteht, einerseits, und einer Emotionalität andererseits, die nicht hinterfragt wird. So kann der weiter vorherrschende Mythos, der ja an die Gefühle gerichtet ist, s. LF 2 (6) ,  weiter sein Zepter schwingen.
In einer besonders drastischen Ausprägung findet sich der verquere Zeitgeist von damals bei dem hoch angesehenen Schulphilosophen Christian Wolff, der der führende Aufklärer in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts war. Immanuel Kant war von Wolff begeistert und bezeichnete ihn in seiner Hommage als den „Urheber des Geistes der Gründlichkeit in Deutschland“.
Christian Wolff nun schrieb 1736 ein Werk mit dem anmaßenden Titel, „Vernünftige Gedanken von dem gesellschaftlichen Leben der Menschen und insonderheit dem gemeinen Wesen zu Beförderung der Glückseligkeit des menschlichen Geschlechts. Den Liebhabern der Wahrheit mitgetheilet“. In diesem Buch lobt Wolff dann eben auch den herrschenden Brauch, die „Selbstmörder“ so zu strafen, dass man „den totden Leichnam durch den Schinder als wie ein Aas auf den Schind-Anger“ schleppt, ihnen also ein normales Begräbnis zu verweigern hat.
Darüber hinaus war es damals auch geltendes Recht, das Vermögen des ‚Delinquenten‘ einzuziehen, um so auch seine Familie zu bestrafen. Dem guten Herrn Wolff genügten allerdings diese Bestrafungen noch nicht. Man solle doch bitteschön den Selbstmörder noch zusätzlich „auf das Rad flechten“, d. h. ihm sämtliche Knochen brechen. Im Stil der Zeit heißt es dann dazu: „Allein ich (Wolff) rede jetzt als ein Weltweiser von dem, was mit Vernunft geschehen kann und soll.“
Immanuel Kant, dessen philosophische Verdienste besonders in Fragen der Erkenntnistheorie nicht in Frage stehen, sieht sich nun bemüßigt, der grenzenlosen Vernunft seines Philosophie-Kollegen Wolff noch dahingehend aufzuhelfen, dass er dessen Verurteilung der Selbstmörder mit einer typisch kantianischen Begrifflichkeit bespringt. Kant konstruierte den Menschen in einer durchaus traditionellen Weise als eine „Person“ und von dieser abstrahierenden Begrifflichkeit aus lässt sich prächtig deduzieren.
Von einer menschlichen ‚Person‘ als einer Rechtsfigur zu reden, ist ja gängig und macht sicherlich auch Sinn. Aber dies ist eben nur eine Ebene des Menschseins. Um die abstrahierenden Vernünfteleien der Aufklärer nachzuvollziehen, ist es wichtig, deren abgehobenen Begriffsrationalismus zu durchschauen.
Warum darf nun nach Kant die ‚Person‘ sich nicht selbst töten? Otto-Peter Obermeier führt hierzu eine Reihe von längeren Kant-Zitaten an, die dann wie zu erwarten als solche allerdings recht gestelzt sind. Der grundlegende Gedankengang ist aber letztlich einfach der folgende:
a) Kant verweist auf ein natürliches „Lebensgesetz“, wie es sich in der Pflanzen- und Tierwelt zeige. Der Begriff ‚Gesetz’ ist ihm dabei zentral wichtig. Alles kämpfe in der Natur darum, diesem Lebensgesetz zu folgen. Kant rekurriert also auf den Trieb zu Selbsterhaltung. Kein Lebewesen will von sich aus den Tod zulassen, außer eben der verbrecherische Selbstmörder. „Es erweckt also der Selbstmord ein Grausen, indem der Mensch sich dadurch unter das Vieh setzt. Wir (Kant) sehen einen Selbstmörder als ein Aas an.“
Im Suizid ein besonderes Freiheitsrecht des Menschen zu sehen, das ihn von den anderen Lebewesen unterscheidet, kann Kant nicht zulassen. Ebenso wenig kommt es ihm in den Sinn, das Wechselspiel zwischen Leben und Sterben in den Blick zu nehmen. Nur das Leben zählt als „Gesetz“; der Tod ist der Antipode, das “große Übel“.
Der Selbstmörder steht also mit seiner Tat unter dem Tier, daher der vom Kollegen Wolff übernommene Ausdruck, der Leichnam eines Selbstmörders sei als Aas zu traktieren. Wer Kant im Original liest, wer sich diese Lektüre zumutet, wir öfters darüber staunen, wie häufig der große Rationalist „die Natur“ einfach zum Beweis nimmt.
b) Der zweite Argumentationsgang baut, wie zu erwarten auf dem Begriff der „Person“ auf. Die ‚Person‘ habe nur das Recht und zugleich die Pflicht, für die Erhaltung ihres Körpers zu sorgen, nicht aber über sich selbst und ihren Körper „zu disponieren“. Der Eigentümer der menschlichen Person ist allein Gott. Der „theologiehörige“ Kant (so Obermeier) bleibt hier ganz in den Bahnen der religiösen Vorgaben.
Wenn nun also der ‚Selbstmörder‘ über sich und sein Leben selbst bestimmt, wenn er also über seine gottgegeben ‚Person‘ disponiert, dann ist dies nach Kant der „obersten Pflicht gegen sich selbst zu wider, denn dadurch wird die Bedingung aller übrigen Pflichten aufgehoben.“ Größer geht’s nicht. Der ‚Selbstmörder‘ begeht nicht nur eine singuläre Sünde, die Gott ihm vielleicht gnädig verzeiht, nein, er greift das ‚Sittengesetz‘ und damit die göttliche Weltordnung ganz grundlegend an.
Kants ‚Sittengesetz‘ und seine deontologische Ethik, das Konstatieren unverrückbarer Pflichten, müssten näher diskutiert werden, was ausgespart bleiben muss. Es genügt festzuhalten, der Selbstmörder verstößt nach Kant gegen unsere nicht hintergehbare Pflicht zum Leben, er hat auszuharren bis zum bitteren Ende.
Das hohe Lied von den auferlegten Pflichten führt dann eben auch in das traditionelle „Wächterargument“. Gott hat dich hier in deinem Leben auf einen Wachposten gestellt, und nur Gott allein kann dich davon auch wieder abberufen. Der Selbstmörder aber „widerstreitet dem Zweck des Schöpfers … als ein solcher, der seinen Posten verlassen hat. Er ist also als ein Rebell wider Gott anzusehen.“ (Kant)
Wir haben solange zu leben, „bis Gott uns den ausdrücklichen Befehl gibt, diese Welt zu verlassen. Die Menschen sind hier wie Schildwachen aufgestellt …“ (Kant) Der Aufklärer Kant, kennt in der Frage des mors voluntari nur die traditionellen Versatzstücke, als da sind:
– Der „unnatürliche Selbstmord“ widerspricht der göttlichen Schöpfungsoerdnung.
– Der Selbstmörder vergreift sich an fremdem Eigentum (die „Person“ gehört allein Gott) und setzt damit das geheiligte Sittengesetz als solches außer Kraft.
– Der Selbstmörder ist feige, pflichtvergessen und asozial; er harrt nicht auf seinem Wachposten aus, den Gott ihm angewiesen hat.
Es sind dies die Vorgaben einer fixierten Schriftreligion. Die vorchristliche Stoa fand zwar in der Sittlichkeit auch die Grundlage einer letztlichen Orientierung, indes in einem deutlich anderen Verständnis. Die Sittlichkeit war für die Stoiker eine übermenschliche, übergeordnete Größe, sie war aber nicht wie bei dem Spätrationalisten Kant rationalistisch fixiert als ein „Gesetz“. Diese Sittlichkeit wurde zwar auch als der Vernunft entsprungen aufgefasst, indes das stoische Vernunftverständnis war eben doch ein anderes, als dasjenige Immanuel Kants.
So war es für den Stoiker Seneca eben auch so, dass der Fall eintreten kann, dass ein Mensch sich gerade deshalb zum mors voluntari entschließt, weil er sich der Sittlichkeit verpflichtet fühlt. „Das Grund- und Hauptkriterium bei der Entscheidungsfindung, die Sittlichkeit, ist gleichzeitig das höchste Motiv für den legitimen Freitod.“ (Sarah Stöcklin, Meditare mortem , Grin 2007.)
Wie das? Senecas Sittenbegriff ist bezogen auf die Tugendethik, er ist nicht prinzipienethisch ausgerichtet. Kant will ja in aller Rigorosität ein SittenGESETZ. Auch die Natur versteht er, ausgerichtet an Newton, ganz offenbar als eine gesetzlich fixierte Ordnung. Sittengesetz und Naturgesetz sieht er so in einer Entsprechung. „Alles ist Ordnung….“ Konstatierte der Kant-Bewunderer G. Chr. Lichtenberg.
Senecas tugendethischer Sittenbegriff hingegen enthält viel deutlicher das Element des individuellen Abwägens, bleibt so offen für den Bodensatz unserer Gefühle. Zwar appelliert auch er, wie gesagt, an die ‚Vernunft‘. Sein Verständnis von ‚Vernunft‘ ist indes viel weniger rational gedacht und als „Gesetz“ nicht zu fixieren. Es bleibt offen und situativ.
Der Freitod kann so eben auch zu einem Ausdruck einer hohen Sittlichkeit werden. Wer zu dem Urteil kommt, sein Leben in Würde (in der Antike ging es jeweils um die Ehre) angemessen nicht mehr fortsetzen zu können, für den/die wird der mors voluntari nach Seneca zu einem Zeichen von Sittlichkeit und Vernunft.
Kants Vorstellungen würden uns nicht irritieren, wären wir nicht noch immer halbbewusst gebannt von der Autorität des Mythos (vgl. LF 2 (6)). Menschen mythologisieren fortwährend und unablässig. Kant stützt sich offenbar ja kaum auf das ‚Gesellschaftsargument‘ (vgl. LF 2), hält die aus dem Mythos bezogenen Vorgaben offenbar für weitaus bedeutsamer.
Mit dem Konstrukt einer Person, die aber selbst nicht ihr Eigentum ist, nicht selbstbestimmt sterben darf, sowie mit der Konstruktion eines sakrosankten Sittengesetzes meinte er, alles gesagt zu haben. Otto-Peter Obermeier urteilt, es handele sich neben der Hörigkeit gegenüber den klerikalen Vorgaben um eine „einfallslose und sterile“ Systematik.
Kant versuchte auch zu psychologisieren. Seiner Analyse gemäß haben die Selbstmörder ein von Grund auf falsches Verständnis vom menschlichen Leben. Sie haben vor ihrer ruchlosen Tat ihr Leben hedonistisch als eine Vergnügungsveranstaltung aufgefasst, was nicht funktionieren konnte. Und nun nehmen sie sich aus Enttäuschung das Leben.
„Der Selbstmord findet sich gemeiniglich (allgemein) bey denen, die über die Glückseeligkeit des Lebens gekünstelt haben (phantasiert haben). Denn hat jemand die Künsteley der Vergnügungen geschmeckt, und kann sie nicht immer besitzen, so versetzt er sich in Gram und Kummer und Schwermuth.“ (Kant)
Während Montaigne im 16. Jh. bereits frech schrieb, geradezu gottgleich seien jene, die ihr vorgegebenes Leben auf rechte Weise zu genießen wissen, schlägt hier wieder die orthodoxe Sicht eines Blaise Pascal durch. Du hast als Christenmensch dein Kreuz auf dich zu nehmen und im Leben leidend auszuharren.
Natürlich lässt sich auch eine solche sicht mit dem Einsatz der rechten, der ‚vernünftigen‘ Begrifflichkeit begründen. Johann Gottfried Herder aber nannte Kants Philosophie eine „Philosophie der Andeutungen und Phrasen.“

Zu einem wirklich  unabhängigen Geist vermochte Kant nicht zu werden,  er blieb zeitlebens obrigkeitshörig, Aufklärung hin oder her. Der Stolperstein ist auch hier die „Vernunft“.  Indem Kant in seiner Erkenntnistheorie die seit Boethius christlich-religiös mythologisierte Vernunft insoweit entzauberte, als er diese Vernunft erkenntnismäßig im Wesentlichen auf die Tätigkerit unseres Verstandes bezog, war er ein antiautoritärer Aufklärer. Gleichzeitig aber blieb er der ausgestalteten Lehre vom christlichen Mythos eben auch verhaftet.

Geradezu rührend ist der folgende Satz von ihm:  „Es muss ein Jenseits geben, auch wenn wir darüber nichts in Erfahrung bringen können.“  Furore machte bekanntlich Kants Kritik an den überkommenen Gottesbeweisen, aber er  wollte damit Gott keineswegs wegbeweisen. Sein eigener Gottesbeweis ähnelt der angeführten Aussage zum Jenseits. Als einen „moralisch-gesetzgebenden Urheber“ müsse es Gott geben, weil …  , hieß es dann später, wir  eine ‚regulative Idee‘ schlechthin brauchen.

Dass Ethik und Moral unerläslich sind, ist ja ohne Frage. Das Problem sind die Festschreibungen. Wie das Beispiel von den Selbstmördern auf dem Schindacker zeigt, entfernen sich diese Fixierungen über kurz oder lang vom Wandel des Zeitgeistes, und ärgerlich reaktionäre Positionen können uns dann anhaltenden Kummer bereiten.

Die demokratische Werthaltung, dem einzelnen Individuum, wie auch dessen Status als einer Rechtsperson eine unantastbare, eine nicht hintergehbare Würde und Selbstbestimmung zuzumessen, war noch nicht wirklich geboren.
Noch einmal Kant: „Das Subjekt der Sittlichkeit in seiner eigenen Person zu nichten (also Suizid zu begehen) ist ebenso viel, als die Sittlichkeit selbst ihrer Existenz nach … aus der Welt zu vertilgen.“ Der Selbstmörder trifft also eine Entscheidung von allerhöchster Tragweite. Seine Tat führt dazu, das „Sittengesetz“ zu nichten.
Otto-Peter Obermeier weist zu Recht darauf hin, dass sowohl die kirchliche, wie auch die weltliche Obrigkeit damals wild entschlossen waren, die Selbsttötung zu verteufeln. Dieser Hass und diese Vergeltungssucht blieben im damaligen Bildungsbürgertum bestimmend und sie haben natürlich historische Wurzeln.
Bei dem Kirchenvater Augustinus (er lebte vor rund 1600 Jahren) sind sie zu suchen. Augustinus sah seine Mission darin, den Herrschaftsanspruch der katholischen Kirche mit aller Macht durchzusetzen. Er hatte dabei gewichtige Gegner auch innerhalb des Christentums, z. B. die Donatisten. Sie distanzierten sich und wollten einige der kirchlichen Regeln nicht befolgen, drohten sogar mit einem Massenselbstmord. Die Kirche hatte es nicht leicht, auch nicht bei der Durchsetzung ihres Verbots der Selbsttötung, wie sie von der Antike her ja auch als eine heroische Tat gelten konnte.
Fazit: Die wort- und begriffsreiche Verdammung des mors voluntari bei Wolff, Kant und vielen anderen Geistern dieser Zeit zeugt nicht nur von einer Intoleranz aufgrund des fehlenden Orientierungswissens, sie zeigt auch Unsicherheit, Hass, Angst und Vergeltungssucht. Gefühle zu bedenken und abzuwägen, wurde damals weitgehend unterlassen, die Hochphilosophen wollten vor allem große Denker in der Nachfolge ihrer großen Vorbilder sein. Hinzu kamen der Vernunftmythos und die Orientierung an der obrigkeitlichen Autorität.
Der Bildungsbürger damaliger Zeit war deutlich davon entfernt, ein Demokrat und Freigeist zu sein. Er blieb vom kirchlichen Mythos gebannt und befleißigte sich in einem rationalen System- und Ordnungsdenken um einen geschlossenen Weltentwurf, wie er damals so auch „vernünftig“ war. Menschen, die in einem solchen Korsett stecken, lassen sich auch heute noch in großer Zahl finden.

LF 4 (4) ICH WILL

LF 4 (4) Ich will
Ich will nicht in Angst und Furcht sterben. Ich will einfach und vertrauensvoll gehen, will einsehen, dass mein Lebensende sinnvoll ist. Dankbar will ich sein, überhaupt sterben zu dürfen.
Schrecklich sind nur ein langes, nutzloses Siechtum und Leiden; der Tod selbst ist nichts dergleichen. Nein, ich gehe nach Hause und es wird Frieden sein.
In meine ursprünglichen Bestandteile werde ich mich wieder auflösen, und Neues kann entstehen.
Es war nicht der beste Einfall der Natur uns Menschen hervor gebracht zu haben. Von Beginn an hat sich der homo sapiens bei seiner Erfolgsgeschichte als ein Lebensvernichter betätigt und ausgelebt. Zuerst rottete er die großen Tiere aus (Zeit der Jäger und Sammler), verarmte dann die übrige Pflanzen- und Tierwelt drastisch (die Argrargesellschaften), und der Industriemensch will offenbar den Rest erledigen. Nur tote Menschen sind gute Menschen.

LF 9 (2) Todesfurcht und Lebenstrieb

Wenn du deine Todesfurcht durchschaut hast, und wenn du dir darüber bewusst wirst, wie sehr auch der Lebenstrieb dein Denken bestimmt, wird sich das Schwanken bezüglich deiner Abreise deutlich vermindern.
Die Todesfurcht wird außen geschürt, der Lebenstrieb ist als solcher eine naturgemäße Notwendigkeit. Beide fordern sie deine innere Souveränität heraus. Okay, so ist es halt. Aber du bist kein Sklave fremder Mächte. Mögen sie dein Ego vereinnahmen, dein Selbst nicht.