Seit dem Februar 2020 hat sich durch den Spruch des Bundesverfassungsgerichts in der Frage des Suizids bei Wahrung einer unangetasteten Autonomie eine neue Lage ergeben. Wir hier im Blog, aber auch überall bei den sonstigen Engagierten, haben uns über den Paragraphen 217 erhitzt, zu Recht. Nun ist er also weg.
Insofern sind die Beiträge LF (2) und LF (3) nicht mehr durchgängig aktuell. Da sie indes eine Reihe von Aspekten grundsätzlicher Art über die Hintergründe der ganzen Sache enthalten, mögen sie für Interessierte hier stehen bleiben.
Wie sich die Lage nun, nachdem der § 217 für verfassungswidrig erklärt wurde , darstellt, wird mit der LF 7 (4) aufgegriffen.
LF 6 (6) Nicht Knecht sein
Der Verstand kann ja leider keine Gefühle steuern. Aber eine reflektierende Beschäftigung mit einem aufwallenden Gefühl, auch gerade in seinem Vorfeld, kann das Gefühl dämpfen. Dämpfen lässt sich also auch die Todesfurcht.
„Wer sterben gelernt hat, hört auf, ein Knecht zu sein.“ (Epikur)
LF 1 (5) Dem Tod rational und gelassen ins Auge sehen
Es gibt viele gute und vernünftige Gründe, mit deren Hilfe wir der unmittelbar gegebenen Unheimlichkeit des Todes begegnen können. Norman Brenner, selbst noch recht jung an Jahren, hat sie eingängig aufgeführt.
Mit ‚Vernunft‘ ist das allerdings so eine Sache. Im Gegensatz zur Antike, von woher Norman viele seiner guten Zitate bezieht, ist unser Glaube an eine ‚höhere Vernunft‘ allerdings doch sehr geschwunden. Übrig geblieben sind rationale Argumente.
Natürlich ist es im Kampf gegen die Todesfurcht zunächst einmal hilfreich, sich überhaupt mit dem Tod zu beschäftigen, dem lange verdrängten. Aber jeder von uns weiß, dass Ratschläge auch Schläge sein können und dass der Verstand allein, die Todesfurcht nicht besiegen kann. Es dauert halt …
Der Link:
40 beruhigende Gründe, keine Angst mehr vor dem Tod zu haben
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